Am 1. März, beginnt das neue Versicherungsjahr für Mopeds und Mofas. Bis dahin muss das alte schwarze Kennzeichen durch das neue blaue ersetzt werden. Wer nach dem 1. März weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtschutz und macht sich zudem noch strafbar. Bei einem selbst verschuldeten Unfall ersetzt die Versicherung dann zwar den Schaden des Opfers, sie kann aber ihre Aufwendungen vom Schädiger zurückverlangen. Darauf hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hingewiesen.
Als Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gelten Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter haben und nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde fahren können. Daneben brauchen auch Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor ein Versicherungskennzeichen. Noch ein Tipp: Wer durch ein Moped geschädigt wurde, und der Fahrer den Versicherer nicht kennt oder nicht nennen will, kann über die Buchstabenkombination auf dem Kennzeichen im Internet unter der Adresse www.gdv.de den Versicherer feststellen oder ihn über den Zentralruf der Autoversicherer 0180/2 50 26 für eine Ortsgebühr erfahren.