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Fahrzeug

Tempo 100 auf Autobahnen

6. Oktober 2008

Bündnis 90/Die Grünen wollen im Fall eines Erfolgs bei der Bundestagswahl ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen durchsetzen. Die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Gila Altmann, sagte der „Bild“-Zeitung: „In Koalitionsverhandlungen mit der SPD wollen wir versuchen, Tempo 100 auf Autobahnen und 80 auf Landstraßen durchzusetzen. Es ist erwiesen, daß sich ein Tempolimit positiv auf Verkehrssicherheit und Verkehrsfluß sowie auf Lärm- und Abgasentwicklung auswirkt.“ In Städten soll generell Tempo 30 gelten. SPD und CDU lehnten generelle Tempolimits entschieden ab. Der hessisches Ministerpräsident Hans Eichel (SPD) bezeichnete die Forderung der Grünen als „abstrusen Unsinn“. Die Grünen seien offenbar dabei, „auch ihre letzten Wahlchancen mutwillig zu verspielen“, sagte Eichel. In Deutschland gebe es bereits auf den meisten Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Ein generelles Tempolimit werde es mit der SPD „auf keinen Fall“ geben.

Eichel forderte die Grünen auf, sich „endlich den wirklichen Problemen der Menschen zuzuwenden“, wenn sie als potentieller Koalitionspartner „überhaupt noch ernst genommen werden wollten.“ Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte, Tempolimits seien „keine ideologische, sondern eine praktische Angelegenheit.“ Für Beschränkungen sei die konkrete Einzelsituation maßgeblich. CDU-Generalsekretär Peter Hintze erklärte: „Nach dem Fünf-Mark- Benzin-Preishammer wollen die Grünen nun einen Schleichzwang auf Autobahnen einführen und wollen den Bürgern das Autofahren vermiesen.“ FDP-Generalsekretär Guido Westerwelle betonte, mit seiner Partei werde es ein generelles Tempolimit nicht geben. Der Ruf nach Tempo 100 auf allen Autobahnen sei der „typische Reflex einer fortschritts- und technologiefeindlichen Partei“. Für die Grünen gebe es nur zwei Kategorien von Autofahrern, „Melkkühe und Raser“. Gila Altmann betonte im Südwestfunk, die Höhe des Tempolimits sei Verhandlungssache. Sie verwies auch auf die Europäische Union (EU), die ein europaweites Tempolimit anstrebe. Nach einem Plan des Europäischen Verkehrssicherheitsrats soll die Höchstgeschwindigkeit auf den europäischen Schnellstraßen auf 120 Kilometer pro Stunde begrenzt werden. Altmann sprach sich zudem für eine kilometerabhängige Abgabe für den Schwerlastverkehr aus, um die Umweltbelastung zu verringern. So könne eine Verlagerung von Transporten auf Schiene und Wasserstraßen beschleunigt werden, sagte sie der in Hannover erscheinenden „Neuen Presse“.

Kategorie: Fahrzeug

Nissan Almera jetzt auch mit Stufenheck

15. September 2008

Die Stufenheck-Version des Nissan Almera kommt jetzt in den Handel. Die Karosserie des Viertürers ist 24 Zentimeter länger als bei der Schrägheck- Variante. 460 Liter fasst der Kofferraum. Für den Transport längerer Gegenstände lassen sich die Rücksitzlehnen getrennt umklappen. Zwei Motorisierungen stehen zur Wahl. Der 1,5- Liter-Benziner leistet 90 PS, erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 173 km/h und soll im Schnitt mit 6,7 Liter Super auf 100 Kilometer auskommen. Der Einstiegspreis liegt bei 28.300 Mark, die „Comfort“-Variante kostet 29.900 Mark. Bei dem 2,2-Liter-TDI mit 110 PS, der nur in der besseren Ausstattung ab 34.100 Mark zu haben ist, stehen eine Spitze von 185 km/h und 5,9 Liter Durchschnittsverbrauch in den Papieren. ABS, Front- und Kopf-/Seiten-Airbags sowie Servolenkung, Zentralverriegelung, Drehzahlmesser und ein höhenverstellbarer Fahrersitz sind schon in der Einstiegs- Version Serie.

Kategorie: Fahrzeug

Fahrschule – Einige Hunderter Ersparnis sind drin

31. August 2008

25 Fahrstunden für den Führerschein Klasse B (Kfz bis 3,5 Tonnen mit Anhänger bis 750 Kilogramm, ab 18 Jahre) plus den vorgeschriebenen zwölf Sonderfahrten, theoretischem Unterricht, Lehrmaterial und weiteren Nebenkosten können in größeren Städten der Region 1393 Mark, aber auch einen Tausender mehr, nämlich 2510 Mark, kosten. Für die „Flebben“ Klasse A 1 (Krafträder bis 125 ccm, bis 11 kW, ab 16 Jahre) reicht die Preisspanne von 1303 Mark bis 2564 Mark, das ist nahezu das Doppelte. „Freie Presse“ stellt die Ergebnisse am Donnerstag, dem 29. April, auf der Ratgeberseite ausführlich vor. In insgesamt 460 Fahrschulen kann man im Regierungsbezirk Chemnitz den Führerschein erlangen. Mancher Schüler hat lange zu üben, bis er endlich die Fahrlizenz in der Tasche hat.

Andere tun sich leichter. Um mit dem „rosa Lappen“ nicht sein blaues Wunder zu erleben, ist es empfehlenswert, mehrere Fahrschulen am Ort zu vergleichen, bevor man sich für ein Institut entscheidet. „Freie Presse“ will mit dem aktuellen Test von 70 Fahrschulen dabei behilflich sein. Leider waren einige Fahrschulen (vor allem in Klingenthal) nicht bereit, ihre Konditionen mit Namen und Adresse zu nennen. Wichtigster Grund: der massive Konkurrenzdruck. Bei der Suche nach einer Fahrschule ist vor allem ein Vergleich der Kosten für die Fahrstunden (à 45 Minuten) wichtig. Der Durchschnitt liegt in der Region für die Klassen A 1/B in größeren Städten bei 40/35 Mark, im ländlichen Raum bei 40/40 Mark. Für die Sonderfahrt sind im Schnitt pro Fahrstunde 45/45 Mark (Stadt) bzw. 50/50 Mark (Land) zu berappen. Im Ausbildungsvertrag sollte außerdem schriftlich festgelegt werden, wie hoch die zusätzlichen Kosten sind. Mit dem Grundbetrag zum Beispiel werden Verwaltungskosten und theoretischer Unterricht beglichen. Sichtbar wurden zum Teil erhebliche Kostenunterschiede. Aber auch das Lehrmaterial – dazu gehören in der Regel Buch und Testbögen – sowie die Vorstellung zur Prüfung – gegebenenfalls für weitere Prüfungen – können ins Geld gehen.

Zu diesem Entgelt der Fahrschule hinzugerechnet werden müssen zum Schluß in jedem Fall die Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde, die Prüfgebühr der technischen Prüfstelle, die Gebühr für den Sehtest und das Entgelt für den Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“. Sie sind für Führerscheinneulinge im gesamten Bundesgebiet gleich hoch. Kristallisiert sich eine Fahrschule als besonders preisgünstig heraus, gibt das noch keine Auskunft darüber, wie teuer der Führerschein am Ende tatsächlich wird. Dafür ist die Anzahl der genommenen Fahrstunden bis zur Prüfung ausschlaggebend. Viele regionale Fahrschulen haben sich dabei nicht konkret festgelegt. Entscheidend sei ihrer Meinung nach die Fähigkeit des Fahrschülers. Einige Institute legenfür die Anzahl der Fahrstunden folgende Formel zugrunde: Lebensalter plus Hälfte des Lebensalters des Fahrschülers. Fahrschulen, die ihre Schützlinge sehr schnell zum Test schicken, sind mit Vorsicht zu genießen. Wer dann durchfällt, zahlt mehrmals die Vorstellungsgebühr sowie zusätzliche Fahrstunden. Für die Wahl der Ausbildungseinrichtung sollten nicht nur die reinen Kosten ausschlaggebend sein. Womöglich haben Freunde schon Erfahrung mit der einen oder anderen Einrichtung gemacht und können Tips geben. Fragen sollte man auch, ob die Fahrschule gut erreichbar ist, wie lang die Wartezeiten bis zum Kursbeginn sind, ob eine Abholung zu den Fahrstunden von zu Hause, der Arbeit oder der Schule möglich ist. Fast alle der getesteten Fahrschulen erhielten für die Beantwortung dieser Fragen gute Noten.

Kategorie: Fahrzeug

Blaues Schild für Mopeds

28. Februar 2008

Am 1. März, beginnt das neue Versicherungsjahr für Mopeds und Mofas. Bis dahin muss das alte schwarze Kennzeichen durch das neue blaue ersetzt werden. Wer nach dem 1. März weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtschutz und macht sich zudem noch strafbar. Bei einem selbst verschuldeten Unfall ersetzt die Versicherung dann zwar den Schaden des Opfers, sie kann aber ihre Aufwendungen vom Schädiger zurückverlangen. Darauf hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hingewiesen.

Als Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gelten Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter haben und nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde fahren können. Daneben brauchen auch Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor ein Versicherungskennzeichen. Noch ein Tipp: Wer durch ein Moped geschädigt wurde, und der Fahrer den Versicherer nicht kennt oder nicht nennen will, kann über die Buchstabenkombination auf dem Kennzeichen im Internet unter der Adresse www.gdv.de den Versicherer feststellen oder ihn über den Zentralruf der Autoversicherer 0180/2 50 26 für eine Ortsgebühr erfahren.

Kategorie: Fahrzeug

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