Experten der Schweiz und der EU haben am Mittwoch in Brüssel weitere Gespräche zur EU-Zinsbesteuerung geführt. Mit der für Steuerfragen zuständigen Generaldirektion bei der EU-Kommission ging es um das bessere Verständnis steuertechnischer Aspekte. Entscheide wurden nicht getroffen, wie das Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Ein erstes Gespräch auf Expertenebene fand bereits im vergangenen April in Bern statt. Bundesrat Kaspar bekräftigte im Mai bei einem Treffen mit EU-Kommissar Frits Bolkestein, die Schweiz werde unter gewissen Bedingungen zur Lösung des EU-Anliegens Hand bieten, wonach eine neue EU-Zinsbesteuerung nicht über gewisse Drittstaaten unterlaufen werden dürfe. Als Lösungsansansatz für die Schweiz nannte er einen Steuerrückbehalt im Rahmen des bestehenden Rechts- und Steuersystems. Ein automatisches Meldeverfahren und damit ein Verzicht auf das Bankgeheimnis steht für die Schweiz nicht zur Diskussion. Ein drittes technisches Gespräch soll laut EFD im Oktober stattfinden.