Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die im Wachstumsprogramm der Regierung festgelegten Beschlüsse zur Entlastung der Familien gegen den Vowurf verteidigt, sie seien sozial ungerecht. „Alle Familien stehen künftig besser da als heute, weil der Anrechnungsbetrag bei der steuerlichen Entlastung deutlich reduziert wird oder sogar ganz wegfällt“, erzählte die Ministerin. Durch die Neuregelung zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten würden der „Wachstumsfaktor Familie“ gestärkt und Jobs geschaffen.
„Eltern die erwerbstätig sind, haben hohe Kinderbetreuungskosten.“ Zuvor hatte der Vorsitzende des Bundeselternrates, Wilfried Steinert, der „Berliner Zeitung“ gesagt: „Arme Familien, die gar keine Steuern zahlen, werden benachteiligt, wenn die einmalige Förderung der Kinderbetreuung in der Möglichkeit besteht, die Kosten von der Steuer abzusetzen.“ Steinert forderte, das Geld statt für Steuerfreistellungen für die Finanzierung von kostenlosen Kindergärten, Lernmitteln und Schulspeisungen zu gebrauchen. Im Zuge des von der Regierung beschlossenen Wachstumspakets ist vorgesehen, dass Kosten der Kinderbetreuung bei Kindern bis zu sechs Jahren oberhalb eines Anrechnungsbetrages von 1000 Euro im Jahr (bisher Eins.548 Euro) steuerlich abgesetzt werden können. Bei Kindern zwischen sieben und Vierzehn Jahren sind vom ersten Euro an steuerliche Entlastungen vorgesehen. Der abzusetzende Höchstbetrag liegt in beiden Alterstufen bei 4000 Euro. Dies kritisierten auch Familienpolitiker der grossen Koalition als unzureichend.